Kontakt

Dies ist das private Weblog von Ronny. Hier schreibt er im Abseits über Alltägliches & Ansichtssache.

❊ ❊ ❊

Postanschrift: GMU, c/o Mr. S. Claus, North Pole, Canada, H0H 0H0
Telefon: +49 (0) 711 50885524
Mobil: +49 (0) 163 1737743
Mail: cursusvelox [aT] gmu [doT] li

Aufgrund § 5 Telemediengesetz besteht für diese Webseite keine Impressumspflicht.  

Den Haftungsausschluss gibt es hier.

Sofern eine Kontaktaufnahme Ihrerseits erwünscht ist, senden Sie bitte unter Angabe Ihres Anliegens eine Email an die oben genannte Adresse.

❊ ❊ ❊

GMU aka Ronny Roger ist Kunst. Die Gedanken sind frei.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


Das Kleingedruckte: Alles nicht ernst gemeint, kein Stück. Solltest Du Dich irgendwie persönlich angegriffen fühlen, tut Dich das hier Alles so stressen, nimm’s locker. Denn es gibt wahrlich Wichtigeres im Leben! Kritik Deinerseits ist erwünscht, ab damit in die Kommentare. Klar sind alle Geschichten, Tatbestände, usw. hier auf diesen Seiten total erfunden, rein fiktiv, und entbehren jedem wahren Hintergrund. Basis ist nur die zweifelhafte Kreativität. Auch jegliche hier erwähnte Namen, sowie Figuren, sind rein zufällig erschienen, allesamt. Kommentare haben keinen Bezug zur Realität. Jegliche Diskriminierung ist unbeabsichtigt und deshalb gegenstandslos! Nebenbei ist Ronny Roger, unabhängig, welcher Eindruck vermittelt wird, ein wahrer Menschenfreund, er liebt alle und jeden. Insbesondere hat er ein großes ♥ für die Gesetze, Einrichtungen, Institutionen, Behörden und die Leute, welche hinter dem Staate Deutschland und in dessen Dienste stehen. Have a nice day! – In principio erat verbum.

Namensnennung (BGH VI ZR 259/05): “[...] a) Das Berufungsgericht ist zwar im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht beinhaltet, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 – Lebach; 54, 148, 155 – Eppler). Dieses Grundrecht wird jedoch auch in dieser Ausprägung nicht grenzenlos gewährt. Vielmehr können im Einzelfall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Pressefreiheit Vorrang haben. [...] 3. Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 – I ZR 216/92 – AfP 1995, 404, 407 f. – Dubioses Geschäftsgebaren – und BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH vom 20. Januar 1981 – VI ZR 163/79). [...]“

»Please father, have mercy!«»God has mercy, I don’t.«