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Der Fall Kroymans | Nachschlag

Ronny Roger • Freitag, 5. Februar 2010 1500 Uhr • Category: Händel,Korrespondenz

Ford, und es geht nicht weiter / ⇒ Der Fall Kroymans | Einleitung

Stillstand. Der Freiherr wartet mit der Klageerhebung und die Kundin bummelt mit der Einreichung der Unterlagen ihrer Werkstatt, wohin das Fahrzeug nachher verbracht worden war. Der Anwalt ist auch … also der stellt Fragen, neh, neh, neh.

Insbesondere bitten wir um Mitteilung, [...] ob der durch die Gegenseite eingebaute Anlasser defekt war oder nicht.

Wenn’er “defekt” gewesen wäre, wäre der Wagen wohl aller Wahrscheinlichkeit nach kaum angesprungen oder? Ich telefonierte sodann nochmals mit ihm, um erneut klarzustellen, dass vielmehr zu klären ist, ob der ausgebaute/-tauschte Anlasser defekt war. Ich persönlich glaube nicht mehr daran, dass die Kundin je ihr Geld wiedersieht, solange’se von diesem Anwalt vertreten wird. Schau’ma’mal.

Kroymans meldete sich in einem Schreiben vom 15.12.2009 zu Wort, Markus Freitag von “Andres · Schneider Rechtsanwälte” aus Düsseldorf schreibt dem Freiherr:

[...] Zunächste teile ich Ihnen mit, dass das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 01.06.2009 zum Aktenzeichen 502 IN 81/09 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der oben genannten Insolvenzschuldnerin eröffnet und mich als Insolvenzverwalter ernannt hat. [...]

Zwischenzeitlich ist der Geschäftsbetrieb der Kroymans Autohaus Buschkrugallee GmbH vollständig eingestellt.

Den von Ihnen geltend gemachten Anspruch in Höhe von 485,61 € muss ich nach Rücksprache mit dem zuständigen Serviceleiter zurückweisen. [...]

Vorgeplänkel. Zwei Absätze weiter schlägt der Lügenbold, erwartungsgemäß hinterlistig als hätte er die Hölle nicht zu fürchten, zu bzw. er wiederholt sein altes Statement:

Ihre Kundin hatte bei dem ersten Auftrag ausdrücklich darauf bestanden, dass nur der Anlasser erneuert wird. Da der Wagen durch den ADAC bereits geprüft war und eine Schadensdiagnose erstellt wurde, war hier eine gezielter Auftrag durch Ihre Mandantin, nämlich den Anlasser zu erneuern, abgegeben worden. Prüf- und Testarbeiten sollten ausdrücklich nicht ausgeführt werden, um keine weiteren Kosten für Ihre Mandantin zu verursachen.

Nope, das geht escht gar nicht, abartig solche Leute, einfach nur widerwärtig. Weiß’d, Fehler passieren, normal, in Ordnung, überhaupt kein Ding, Missverständnisse, auch das gibbed, aber das hier ist einfach nur die Frechheit schlechthin. Naja, Herr S**** versucht sich offensichtlich mit Lügen aus der Affäre zu winden, wie es momentan scheint, mit Erfolg. – Wir werden diese Geschichte im Auge behalten.

Eine Zahlung aus der Insolvenzmasse kann in keinem Fall erfolgen.

Update 09.09.2010 17:13 Uhr

Oha, es tut sich anscheinend doch noch etwas, heute war’n Schrieb vom Anwalt im Briefkasten, der 7. September das Datum. Die Aussage ist gleich null.

[...] in vorstehend bezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen in der Anlage den Schriftsatz des Herrn Rechtsanwalt Freitag vom 15. Juli 2010 sowie den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 26. August 2010 mit der Bitte um Kenntnisnahme. [...]

andresschneider | Neuer Zollhof 3 | 40221 Düsseldorf
Amtsgericht Berlin-Neukölln
Karl-Marx-Straße 77-79
12043 Berlin

Vorab per Telefax: 030 / 90 191 – 361 [...]

In dem Rechtsstreit

[...]

g e g e n

Rechtsanwalt Dr. W. Andres als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma Kroymans Autohaus Buschkrugallee GmbH [...]

bestellen wir uns für den Beklagten.

Weiterhin rügen wir die örtliche Zuständigkeit. Gem. § 19 a ZPO ist der allgemeine Gerichtsstand des Insolvenzverwalters der Sitz des Insolvenzgerichts.

[keine Unterschrift]
(M. Freitag)
Rechtsanwalt.

Absender ist die Kanzlei “andresschneider Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter” in Düsseldorf. Gemeinsame Sache machen’se, Dr. Winfrid Andres, Joachim Schneider, Andreas Grund, Dr. Dirk Andres, Andreas Budnik, Dr. Claus-Peter Kruth, Markus Freitag und Alexander Müller. Yep, der Andres und seine Komplizen, welche böswillig hilfesuchende Werkstatt-Kunden, brave und rechtschaffende Bürger, fies abziehen. Nope, diese andresschneider-Futzis sind wahrlich keine freundlichen Leute, aufpassen!

Abschrift
 
[Wappen]
 
Amtsgericht Düsseldorf
 
Beschluss

 
in dem Rechtsstreit
[...] gegen Andres

1.
Das vereinfachte Verfahren gemäß § 495 a ZPO wird angeordnet, weil der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt.

Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen und schriftlich entscheiden.

2.
Dem Beklagten wird aufgegeben, innerhalb von zwei Wochen auf die Klage zu erwidern.

3.
Nach Ablauf der vorerwähnten Frist(en) könnte eine Entscheidung des Gerichts ergehen, auch ein Endurteil, gegen das ein Rechtsmittel nicht statthaft ist.

Düsseldorf, 26.08.2010
Amtsgericht

[...], Richter am Amtsgericht

Update 04.10.2010 16:59 Uhr  

Newsflash: RAin Ruth Braukmann, welche gerade erst am 03.09.2010 ihre Zulassung erhielt, übernahm den Fall um den Lügenbaron Frank Sohre, welcher unterdessen von der Neuköllner Buschkrugallee 43 in die Zehlendorfer Niederlassung des Ford Vertragshändlers Automobilforum KADEA GmbH gewechselt war.

In den beiden Schriftsätzen an das Amtsgericht Düsseldorf vom 14. und 22.09.2010 verweist die frisch gebackene Rechtsanwältin mangels neuer Erkenntnisse auch nur auf den “Beweis: Zeugnis des Herrn Sohre, b. b.”, reichlich eintönig.

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: [...] ./. Kroymans Autohaus
Datum: Mon, 04 Oct 2010 14:23:33 +0200
Von: [...]
An: [...]
CC: [...]

Sehr geehrter Herr [...],

mir liegt Ihr Schreiben vom 30. September ([...]), hier eingegangen am 4. Oktober, mit den Äußerungen der Gegenseite vor und ich erlaube mir folgend einige Passagen zu kommentieren, auch wenn dies inhaltlich keinerlei Ergänzung zu meiner E-Mail vom 30.10.2009 bringt.

“Die Klägerin stellte Ihren Wagen am Abend des 23.10.2009 außerhalb der Öffnungszeiten direkt vor dem Eingang zu den Geschäftsräumen der Insolvenzschuldnerin ab.”

>>> Korrekt ist, dort wurde das Fahrzeug vom ADAC abgesetzt.

“Wie mit dem Mitarbeiter der Insolvenzschuldnerin, Herrn Sohre, vereinbart, warf sie die Auftragstüte in den Nachtbriefkasten.”

>>> Falsch. Herr [...] sprach im Vorfeld lediglich mit einer Büroangestellten.

“Telefonisch hatte die Klägerin Herrn Sohre bereits mitgeteilt, dass der von ihr herbeigerufene ADAC ihr Fahrzeug überprüft und dabei einen Defekt des Anlassers festgestellt hatte.”

>>> Falsch. Die Kundin sprach am 23.10.2009 niemals mit Herrn Sohre. Den lernte sie erst samstags kennen.

“Sie erteilte daher den Auftrag, den Anlasser auszutauschen.”

>>> Wie bereits am 30.10.2009 geschildert, wurde von der Kundin lediglich “Auto springt nicht an”, eventuell mit dem Hinweis, dass der ADAC auf den Anlasser tippt, vermerkt.

“Herr Sohre teilte der Klägerin mit, dass die Reparatur ihres Fahrzeuges aufgrund der Tatsache, dass an dem Samstag nur Reifenwechsel vorgenommen wurden, erst am Montag, den 26.10.2009 erfolgen könne.”

>>> Falsch. Die Kundin benötigte eine Reparatur am Samstag, was ihr zugesichert worden ist und weshalb sie sich auch für diese Werkstatt entschieden hatte. Erst Samstag Nachmittag wurde ihr mitgeteilt, dass der laut Herrn Sohre nötige Austausch des Anlassers erst Montag geschehen könne, weil sie nicht mehr dazu kommen.

“Die Tatsache, dass Herr Sohre sich bereits am Samstag, den 24.10.2009, beim Ford-Teledienst nach einem neuen Anlasser erkundigte, obwohl er den Wagen noch gar nicht überprüft haben konnte, macht deutlich, dass die Klägerin lediglich den Auftrag erteilt hatte, den Anlasser auszutauschen.”

>>> Nein. Richtig ist, dass sich Herr Sohre auch in diesem Punkt widerspricht, denn gegenüber der Kundin teilte er mit, den Wagen sehr wohl überprüft zu haben und zudem die Vermutung des ADACs bestätigte.

“Herr Sohre, der Mitarbeiter des Insolvenzschuldnerin, begleitete die Klägerin zu ihrem Fahrzeug, um das Problem festzustellen. Er forderte die Klägerin auf, den Wagen zu starten, wobei dieser einwandfrei ansprang.”

>>> Falsch, vor dem Kundengespräch am Kundencounter wurde das Fahrzeug nicht in Augenschein genommen. Das erneute Startproblem ist zum einen vom ADAC, welcher im Übrigen keine Fachwerkstatt hinsichtlich einer “Schadensdiagnose” ersetzt, dokumentiert, zum Anderen gibt es dafür zahlreiche Zeugen, welche der Kundin beispielsweise beim Anschieben helfen durften, bis der Defekt in einer anderen Werkstatt beseitigt worden war.

“Darüber hinaus bot er der Klägerin an, ihr für die Zeit der Reparatur kostenlos einen Mietwagen zur Verfügung zu stellen.”

>>> Richtig, dies war seine telefonische Aussage. Vor Ort jedoch hatte Herr Sohre einen Sinneswandel. Angeblich gab es keinen verfügbaren Werkstatt- bzw. Mietwagen, weder auf dem Hof, noch bei ihrer Partner-Autovermietung Avis.

“Es wird daher ausdrücklich bestritten, dass Herr Sohre der Klägerin gesagt haben soll, sie müsse die weiteren Reparaturkosten selbst tragen.”

>>> Dies erscheint, ein Jahr später, wahrlich wenig glaubhaft und nachvollziehbar schon garnicht. Die Kundin wäre dann wohl kaum mit einem Fahrzeug, was einen offensichtlichen Defekt hatte, vom Hof gefahren, obgleich sie beruflich darauf angewiesen ist. Selbst Ramona Lange, Büromitarbeiterin bei Kroymans, vermag zu bestätigen, dass Herr Sohre ganz klar artikulierte, dass die Kundin, und nur diese, sehr wohl die Reparatur- sowie Mietwagenkosten zu tragen habe.

“Dieser Umstand verdeutlicht erneut, dass die Insolvenzschuldnerin die Reparatur ordnungsgemäß durchführte.”

>>> Nein. Der in diesem Moment funktionierende Anlasser zeigt lediglich, dass der Anlasser in diesem Moment funktionierte, nicht mehr und nicht weniger.

“Es wird bestritten, dass der Wagen nach der Reparatur weiterhin defekt war. [...] Ob neben dem Anlasser weitere Mängel am Fahrzeug vorhanden waren, muss mit Nichtwissen bestritten werden.”

>>> Irgendwie widersprüchlich – wird’s nun bestritten oder weiß man’s nicht ;).

“Auch später, als die Klägerin mit dem KFZ zur Insolvenzschuldnerin zurückkehrte [...] ist der Wagen [...] angesprungen.”

>>> Nein, das ist er nicht. – Sonst hätte der ADAC-Automechaniker doch wohl kaum mit den Wagen angeschoben und die Kundin wäre nicht erneut bei Kroymans aufgetaucht, obwohl sie schon längst dringend auf ihrer Arbeitsstelle hätte sein müssen.

“Auch beim Starttest mit dem Mitarbeiter der Insolvenzschuldnerin, Herrn Sohre, startete der Wagen auf Anhieb.”

>>> Diesen “Test” hat es immer noch niemals gegeben.

Fakt ist und bleibt, Frau [...] wurde – und wird – von Kroymans, heute KADEA, bzw. Herrn Sohre (betrogen und) belogen. Daran ändert eine anwaltliche und vor allem verzerrte sowie falsche Darstellung der Begebenheiten seitens Frau Braukmann freilich nichts mehr.

Ich freue mich dann schon einmal auf eine Reise nach Düsseldorf.

Mit freundlichen Grüßen
[...]

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Fwd: [...] ./. Kroymans Autohaus
Datum: Mon, 04 Oct 2010 16:22:57 +0200
Von: [...]
An: [...]

Sehr geehrter Herr [...],

nebenbei, nur noch eine Anmerkung zu den angeführten “Beweisen”:

Niemand bestreitet, dass das Fahrzeug vor Kroymans abgestellt worden war.

Niemand bestreitet, dass eine “Auftragstüte in den Nachtbriefkasten” eingeworfen wurde.

Niemand bestreitet, dass Herr Sohre eine Auftragsbestätigung ausgefüllt haben wird.

Niemand bestreitet, dass sich Herr Sohre beim Ford-Teiledienst nach einem Anlasser erkundigte oder/und diesen bestellte.

Es wird nicht einmal bestritten, dass der Anlasser getauscht wurde.

Die Frechheit ist aber, dass Herr ohre den ausgebauten und mutmaßlich einwandfrei funktionierenden Anlasser, also den klaren Beweis für deren dilettantischen Inkompetenz, trotz unseres vehementen Einspruches verschwinden ließ.

Abgesehen davon möchte Frau Braukmann damit wohl nur verwirren, denn diese “Beweise” haben keinen Einfluß auf den eigentlichen Streit, wo die Aussage des Lügenbarons Frank Sohre gegen unsere steht.

Mit freundlichen Grüßen
[...]

Update 29.10.2010 15:35 Uhr

Eine E-Mail von dem lieben Herrn Anwalt fand sich heute in meiner Inbox. Er benötige Angaben zu den Personen, welche bezeugen können, dass der Wagen nicht ansprang und angeschoben werden musste. Kein Problem, wobei ich es schon komisch finde, dass es nicht reicht, dass dies bereits schriftlich am 29.10.2009 durch die Regionalleitung Ost des ADAC, von mir sowie durch die Aussage der anderen Partei bestätigt worden war.
Also listete ich ihm ein paar Namen und Adressen von ein paar Leuten, Nachbarn und Arbeitskollegen, auf, welche in Rostock den Ford anschieben durften, bis der wirkliche Fehler in der Werkstatt des Meisters behoben wurde.

Außerdem wies ich d’rauf hin, dass auf der Rechnung von Kroymans vom 27.10.2009 zweimalig geschrieben steht “Anlasser prüfen und inst.”, wogegen, laut der späteren Aussage des Lügenbarons in der Buschkrugallee, niemals eine Fehlerdiagnose vor Ausbau des alten Anlassers stattgefunden haben soll. Klar, gegenüber der Kundin bekundete er damals, dass das Problem der Anlasser wäre – wie’s Fähnchen im Wind.

Diese Angelegenheit zieht sich jetzt bereits seit einem Jahr, wird Zeit, dass ‘n Schlussstrich gezogen wird.

Update 10.02.2011 00:37 Uhr

Funkstille.

Update 03.05.2011 22:32 Uhr

Funkstille.

Update 03.08.2011 00:56 Uhr  

Tatah, zwei Jahre später landet diese Angelegenheit nun vor Gericht. Das Schreiben vom Amtsgericht Düsseldorf ist auf den “26.07.2011″ datiert und wurde am “02.08.” zugestellt.

[...] Ladung<

Sehr geehrter Herr [...],

in dem Rechtsstreit [...] gegen Andres sollen Sie als Zeuge gehört werden.

Ich lade Sie auf Anordnung des Gerichts zum Termin am

Montag, 19.09.2011, 12:30 Uhr,
2. Etage, Sitzungssaal 2.110, Werdener Str. 1, 40227
Düsseldorf

Sie sollen zu folgendem Thema vernommen werden:

            Es soll Beweis über die Behauptung der Klägerin erhoben
            werden,
            der Zeuge [...] habe bei Beauftragung der Reparatur am
            23.10.2009 erklärt, das Auto der Klägerin springe nicht an
            und der ADAC habe auf den Anlasser getippt

Alles Weitere erfahren Sie bei Ihrer Vernehmung.

Am Eingang des Gerichts finden Einlasskontrollen statt. Dort könnten Wartezeiten entstehen. Richten Sie sich bitte hierauf ein, damit Sie rechtzeitig im Gerichtssaal sein können. Führen Sie bitte ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass oder einen gleichgestellten Identitätsnachweis) mit.

Beachten Sie bitte unsere wichtigen Hinweise und bringen Sie dieses Schreiben zum Termin mit.

Mit freundlichen Grüßen
Bischoff
Justizbeschäftigte
- automatisiert erstellt, ohne Unterschrift gültig -

[...]

Update 18.09.2011 15:59 Uhr

Anfang September wachte die Rechtsanwältin Braukmann auf, lediglich um erneut irgendeinen Blödsinn zusammenzutippen, worauf ich gar nicht näher eingehen möchte. Sie zeichnet beispielsweise alberne Widersprüche auf, wo es gar keine gibt – offensichtlich nicht gerade die Hellste, die Gute Dame. Nachdem ich in den vergangenen zwei Jahren soviele Lügen von diesem Sohre lesen musste, erhoffe ich mir nicht viel von der Gerichtsverhandlung, weil das einfach nur Pack ist. Dies ist die Wahrheit, nichts als die Wahrheit, Pack!

Update 19.09.2011 16:32 Uhr

Der Richter ist absolut dämlich – aber so etwas von s#udämlich, das ist kaum in Worte zu fassen. Ich werde ihm eventuell ein paar Worte schreiben. Der Lügenbaron log, dass die Balken krachten. Die Klage abweisen will er, der Herr Richter, völlig unverständlich.

Update 20.09.2011 12:30 Uhr

Depperder Anwalt, unserer, wirklich. Hätte er Ahnung von der Materie, hätte er uns damals direkt darauf aufmerksam gemacht die Einzelverbindungsnachweise, mit denen bewiesen worden wäre wie ich Freitag Abend Autohäuser und Werkstätten abtelefonierte, bei Kroymans durchklingelte, die andere Partei mit mir und dem ADAC sprach etc., zu speichern. Jetzt ist’s zu spät. Die Daten habe ich schon lange nicht mehr und die Provider und Mobilfunkbetreiber dürfen die ohnehin nicht solange aufheben. Verdammt.

Update 29.09.2011 16:43 Uhr

Keinen Mucks macht er, der feine Freiherr. Der hatte es schon versäumt gehabt mitzuteilen, welcher Rechtsanwalt ihn in Düsseldorf vertritt. Vermutlich hätte ich den Fall ohne Anwalt längst durchgepaukt. Ein Protokoll von der Zeugenvernehmung in Düsseldorf liegt mir ebensowenig vor. Na gut, gedulden wir uns weiter, die lahma#schige Justiz hat sich bislang eh erst zwei Jahre Zeit gelassen – wohlgemerkt für einen sehr einfach gelagerten Fall, der sich innerhalb von zwei Stunden hätte abfrühstücken lassen, sofern die zuständigen Gerichte kompetent (gewesen) wären.

Update 29.09.2011 18:43 Uhr

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: [...] ./. [...] (Az. 09/***)
Datum: Thu, 3 Nov 2011 15:24:05 +0100
Von: [...]
An: [...]

Sehr geehrter Herr [...],

in oben bezeichneter Angelegenheit haben wir nunmehr das Terminprotokoll des Termins vor dem Amtsgericht Düsseldorf vom 19. September 2011 erhalten und das Gericht ging nach der Beweisaufnahme davon aus, dass der Beweis, dass es einen umfangreichen Prüfauftrag gegeben hat, noch nicht geführt werden konnte. Aus diesem Grunde wird das Amtsgericht Düsseldorf die Klage abweisen. Regelmäßig folgen die Berufungsgerichte den Auswertungen der Beweisaufnahme des Erstgerichts, nur dann nicht, wenn das Erstgericht gegen Denkgesetze oder ähnliches verstoßen sollte. Es ist daher davon auszugehen, dass im Falle einer Berufungsanhörung, deren Kostenübernahme jedoch erst abgeprüft werden müsste, wenn das Urteil vorliegt, per Beschluss zurückgewiesen werden wird.

Vor diesem Hintergrund könnten wir entweder abwarten, ob das Gericht hier noch eine andere Entscheidung fällt oder aber die Klage zurücknimmt. Wir bitten um kurze Mitteilung von Frau [...], ob hier eine Klagerücknahme in Betracht kommt oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen
[...]

Was eine dämliche Anfrage. Hallo!? Das ist unser Anwalt. Der soll uns zu unserem Recht verhelfen und nachdem er die Angelegenheit vermasselte, soll plötzlich die Klage zurückgenommen werden. So ein dämlicher Blödsinn. All die Zeit, all die Mühen, all das Geld, die Verfahrenskosten, die RA-Kosten, umsonst, geht’s noch?! Nein, wir geben diese Schlacht nicht verloren, auf keinen Fall.

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Re: [...] ./. [...] (Az. 09/***)
Datum: Thu, 03 Nov 2011 15:43:31 +0100
Von: [...]
An: [...]
Kopie (CC): [...]

Sehr geehrter Herr [...],

wie Sie anhand des Protokolls ersehen konnten, verstrickte sich die Gegenpartei erheblich in Widersprüche. An den Fakten hat sich in den letzten Jahren nichts geändert. Von daher ist eine Klagerücknahme selbstverständlich keinesfalls eine Option.

Mit freundlichen Grüßen
[...]

Update 05.12.2011 22:31 Uhr

⇒ 05.12.2011 22:29 Uhr | Das Urteil: Lug und Betrug im Namen des Volkes

 

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