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Der Fall 1&1

Ronny Roger • Dienstag, 12. Januar 2010 1424 Uhr • Category: Händel,Korrespondenz

Die Geschichte. Ein Mädel zieht in die Hauptstadt Deutschlands. Sie übernimmt von ihrem Vormieter dessen 1&1-Telefon-/Internetvertrag. Der Typ trägt, nachdem das Mädel so naiv ist und ihm ihre Bankverbindung mitteilt, eben diese bei sich im 1&1-Kundenmenü ein. Die Vertragsüberschreibung erfolgt erst später.

Was passiert, ist ganz simple: 1&1 bucht foglich von dem Bankonto des Mädels einen Rechnungsbetrag von um die 150,- Euro ab. Diese 150,- begründen sich mit Leistungen, welche sie erstens nie erhielt und zweitens zweifelsohne, ferner von 1&1 bestätigt, aus einem Zeitraum bevor sie den 1&1-Vertrag übernommen hatte, herrühren.

Daher ließ sie die Lastschrift zurückgehen. Es folgten Mahnungen, an sie, nicht den Typen. Der Kundenservice stellte sich quer und ihr wurde mit einer Anschlussperre gedroht, falls sie die Rechnung nicht bezahle. Letztendlich verhielt sie sich so wie die meisten Kunden, sie scheute weitere Konsequenzen, wollte keinen Ärger riskieren und zahlte.

Fakt ist also, dass 1&1 Geld erhielt, welches 1&1 offensichtlich nicht zusteht.

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Reklamation hinsichtlich Vertragsübernahme und Missbrauch von Bankkonto-Daten
Datum: Thu, 17 Dec 2009 23:17:18 +0100
Von: [...] <mail@ks******.de>
An: 1&1 Internet AG <support@1und1.de>

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Sie in Ihrem eigenen Interesse darum bitten, sich umgehend in folgende Angelegenheit einzuschalten und im Sinne der Kunden eine zufriedenstellende Klärung herbeizuführen bzw. die Wogen zu glätten – bevor das weitere Kreise zieht.

http://www.**********berlin.de/thread.php?sid=&postid=643022#post643022

Desweiteren wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir einen konkreten Ansprechpartner im Beschwerdemanagement nennen könnten, damit wir, falls es ein nächstes Mal gibt, das entsprechende Anliegen gezielter zu adressieren vermögen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
[...]

post scriptum:

Hallo,

folgendes Problem:

ich habe von jemanden zum 1.11.09 einen Telefonvetrag übernommen….
am 16.11 wurden dann 140 euro von meinem Konto abgebucht…da ich diese Summe nicht verursacht habe, rief ich dann sogleich bei 1&1 an um zu fragen wie das zustande kommen kann.
die nette Dame vom Callcenter informierte mich darüber, dass das die Rechnungen vom Vorgänger wären und dieser anscheinend im Control Center schon mal meine Kontodaten zur Abbuchung freigegeben hätte, obwohl damals der Vertrag noch garnicht unter Dach und Fach war – da der Vorgänger zu dem Zeitpunkt seine Ausweisdaten noch nicht eingereicht hatte.(erst zum 23.11 bekam ich die Vetragsdaten.)
Ich war natürlich total wütend dass sowas möglich ist, aber die Dame beruhigte mich das ich ja die Lastschrift noch innerhalb von 6 wochen zurückziehen könne.
Das tat ich dann auch vor ein paar Tagen – doch nun kam ein brief von 1&1 dass ich die vom Vorgänger verursachte Rechnung auf jeden Fall bezahlen müsse, da ich mit dem Vetrag auch alle seine offenen Posten übernommen hätte.
Na toll. Das ist ja echt klasse, das sowas anscheinend möglich ist. Hätten die mich von 1 &1 bevor der Vetrag wasserdicht war nicht über die offenen Forderungen des Vorgängers informieren müssen?
Und wie kann es rein datenschutzrechtlich überhaupt sein, dass jeder beliebige Idiot einfach meine Kontodaten zur Abbuchung seiner Rechnungen benutzen kann sofern er sie kennt.. es stimmt zwar, das ich 1&1 mit dem Einwilligung zur Übernahme des Vertrages eine Einzugsermächtigung gegeben habe ….. aber ihm habe ich sie ja wohl nicht gegeben. Schliesslich müsste doch ersichtlich sein, dass ich die Daten im Controlcenter nicht selber geändert habe, da ich ja für diese zu diesem Zeitpunkt noch keine Zugangsdaten erhalten hatte.
Naja 140 Euro Rechnung, 12 Euro Rücklastschrift + ca 10 Euro sinnlose Telefonierei mit der 1&1 Hotline. Ganz toll.
Kennt sich zufällig von Euch jemand mit der Rechtslage aus?
Ich habe übrigens nie einen richtigen Vetrag gesehen, sondern bloss einen simplen Wisch zur Vertragsübernahme plus Einzugsermächtnis unterzeichnet.

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: C154**1*5* Ihre E-Mail vom 17.12.2009
Datum: Sat, 19 Dec 2009 00:20:47 +0100 (CET)
Von: billing@1und1.de
An: mail@ks******.de

Sehr geehrter Herr [...],

danke für Ihre Nachricht. Gut, dass Sie sich direkt melden. Natürlich helfen wir Ihnen gerne weiter.

Um Ihre Frage schnell zu bearbeiten, reichen Sie bitte den kompletten Vorgang mit Ihrer 1&1 Kunden- und Vertragsnummer neu ein. Nur mit diesen Daten können wir Ihre Frage direkt beantworten. Oder, rufen Sie uns einfach an. Die für Ihren Tarif gültige Rufnummer finden Sie unter “http://login.1und1.de” > Häufige Fragen & Kontakt.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Küpper
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG [...]

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Re: C154**1*5* Ihre E-Mail vom 17.12.2009
Datum: Sat, 19 Dec 2009 14:55:08 +0100
Von: [...] <mail@ks******.de>
An: billing@1und1.de
Referenzen: <26220393.[...].JavaMail.nobody@nosuchhost.nosuchdomain.com>

Sehr geehrter Herr Küpper,

das ist aber sehr toll, dass Sie mir gerne weiterhelfen.

Ich benötige jedoch überhaupt keine Hilfe.

Wie Sie ebenfalls völlig richtig erkannten, habe ich ebensowenig eine Frage an Sie. Trotzdem leite ich selbstverständlich sehr gerne Ihre Kontaktdaten als adäquaten Ansprechpartner inklusive Telefondirektwahl an die Dame mit dem Problem weiter.

Nur leider vergaßen Sie Ihre Signatur eben mit Ihren Kontaktdaten anzuhängen. Von daher seien Sie bitte so freundlich und nennen mir Ihre Durchwahl.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
[...]

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Re: C154**1*5* Ihre E-Mail vom 17.12.2009
Datum: Tue, 22 Dec 2009 14:28:00 +0100 (CET)
Von: 154**165609*@service.1und1.de
Antwort an: 154**165609*@service.1und1.de
An: mail@ks******.de

Sehr geehrter Herr [...]

vielen Dank für Ihr Schreiben, das mir von Herrn Dommermuth zur Bearbeitung übergeben wurde.

Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann, senden Sie uns bitte Ihre Kunden- oder Vertragsnummer.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen

Sandy Rothbrust

1&1 Internet AG
Brauerstraße 48
76135 Karlsruhe
Fax:(07 21) 91 37 42 41

Amtsgericht Montabaur HRB 6484

Vorstand: Henning Ahlert, Ralph Dommermuth, Matthias Ehrlich, Thomas Gottschlich, Robert Hoffmann, Markus Huhn, Hans-Henning Kettler, Dr. Oliver Mauss, Jan Oetjen

Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Scheeren

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Re: C154**1*5* Ihre E-Mail vom 17.12.2009
Datum: Tue, 22 Dec 2009 21:16:49 +0100
Von: [...] <mail@ks******.de>
An: 154**165609*@service.1und1.de
Referenzen: <17091903.[...].JavaMail.nobody@nosuchhost.nosuchdomain.com>

Sehr geehrte Frau Rothbrust,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Ich habe Ihre Kontaktdaten an die betroffene Dame weitergegeben.

Darf ich Sie als zukünftige direkte Ansprechpartnerin in (allen) Angelegenheiten, in welchen der reguläre Kundenservice auch im Jahre 2009 überfordert ist, vermerken?

Mit freundlichen Grüßen
[...]

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Re: C154**1*5* Ihre E-Mail vom 17.12.2009
Datum: Wed, 23 Dec 2009 07:41:04 +0100 (CET)
Von: 154**165609*@service.1und1.de
Antwort an: 154**165609*@service.1und1.de
An: mail@ks******.de

Sehr geehrter Herr [...]

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wie bereits mitgeteilt, benötigen wir Ihre Kundennummer. Danach kann eine Prüfung Ihres derzeitigen Anliegens erfolgen. Für zukünftige Anliegen bitte ich Sie, sich an den entsprechenden Support der Fachabteilung zu wenden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Sandy Rothbrust [...]

——- Original-Nachricht ——–
Betreff: C1549107** Ihre E-Mail vom 17.12.2009
Datum: Sat, 26 Dec 2009 09:21:48 +0100 (CET)
Von: support@1und1.de
An: mail@ks******.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedauern, dass es Grund zur Beschwerde gibt.

Aktuell kommt es wegen der hohen Anzahl von E-Mail-Anfragen zu einer längeren Bearbeitungszeit. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Um Ihr Anliegen korrekt zu bearbeiten, benötigen wir zusätzliche Angaben von Ihnen.

Bitte teilen Sie uns Ihre 1&1 Kundennummer oder Ihre 1&1 Benutzerkennung mit. Sie finden die 1&1 Kundennummer unter anderem auf Ihren Kontoauszügen. Wenn Sie Inhaber einer Domain sind, teilen Sie uns bitte auch Ihren Domain-Namen mit.

Um eine schnellere Zuordnung zu gewährleisten, benötigen wir diese Angaben bei Fragen zu bestimmten Verträgen, Domain-Namen, E-Mail-Postfächern oder Ähnlichem. So sind wir in der Lage Ihnen bei Ihrer Fragestellung besser und schneller weiterzuhelfen.

WICHTIG: Beziehen Sie sich in Ihrer E-Mail auf eine bereits gestellte Frage, so fügen Sie bitte den kompletten E-Mail-Verkehr mit ein. Nutzen Sie dazu die Funktion “E-Mail beantworten” in Ihrem E-Mail-Programm.

Haben Sie weitere Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

_WICHTIG:_ Sie erleichtern und beschleunigen die Bearbeitung, wenn Sie folgende Punkte beachten.

Bitte geben Sie bei Ihren E-Mail-Anfragen Ihre 1&1 Kundennummer mit an. Beziehen Sie sich auf einen bereits geführten Schriftwechsel, nutzen Sie die Funktion “Antworten” in Ihrem E-Mail-Programm. Führen Sie Ihre Anfrage auf einen bestimmten Vertragsbestandteil, wie z. B. eine Domain, E-Mail-Adresse oder ein anderes Feature, nennen Sie uns dies bitte.

Unser 1&1 Hilfe-Center rufen Sie über die Seite http://hilfe-center.1und1.de auf. Kontaktmöglichkeiten finden Sie online unter der Adresse https://login.1und1.de. Telefonisch steht die technische Service-Hotline unter der Rufnummer *0180 5 001 006 */(14 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)/ zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

André Heuer
Kundenservice [...]

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: AW: C1**232*90 Fw: WG: Reklamation hinsichtlich Vertragsübernahme und Missbrauch von Bankkonto-Daten
Datum: Mon, 4 Jan 2010 16:57:10 +0100
Von: 1&1 Internet AG Presse <presse@1und1.de>
An: <mail@ks******.de>
Referenzen: <10964052.[...].JavaMail.nobody@nosuchhost.nosuchdomain.com>

Sehr geehrter Herr [...],

ich bitte Sie, mir zur weiteren Recherche die entsprechenden Kundendaten (Kunden- oder Vertragsnummer) zukommen zu lassen.

Alternativ können Sie mir auch den Kundennamen und Adresse miteilen.

Ich danke für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Kohlhaas
- Pressestelle -
1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Telefon: 02602/96-****
Telefax: 02602/96-****
Internet: www.1und1.de [...]

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Re: C154**1*5* Ihre E-Mail vom 17.12.2009 / AW: C1**232*90 Fw: WG: Reklamation hinsichtlich Vertragsübernahme und Missbrauch von Bankkonto-Daten
Datum: Tue, 05 Jan 2010 12:56:51 +0100
Von: [...] <mail@ks******.de>
An: Sandy Rothbrust <154**165609*@service.1und1.de>
CC: Svenja Kohlhaas <presse@1und1.de>
Referenzen: <13479378.[...].JavaMail.nobody@nosuchhost.nosuchdomain.com>

Sehr geehrte Frau Rothbrust,

folgend die gewünschten Angaben.

      Kundennummer: 20382***
      Vertragsnummer: 22527***

Den Sachverhalt an sich wurde bereits dargelegt.

Die betroffene Dame übernahm einen 1&1-Vertrag von ihrem Vormieter. Der Herr von welchem sie den Vertrag übernahm, hatte jedoch schon vor der Vertragsübernahme rechtswidrig die Kontoverbindung dahingehend geändert, dass seine alten Rechnungen bereits von ihrem Konto abgebucht wurden.

Dies ist nach meiner Rechtsauffassung schlichtweg Betrug.

Laut Aussage der Hotline wurde aber versichert, dass eine Überschreibung erst erfolgen könne, wenn die offenen Posten des bisherigen Vertragsinhabers (von dessen Bankkonto) beglichen sind.

Folgend wurde die fehlerhafte Lastschrift von der Kundin zurückgewesen, wonach jedoch Mahnungen seitens 1&1 folgten und die Hotline nun plötzlich der Auffassung war, dass es völlig legal sei, fremde Kontodaten zur Begleichung eigener Rechnungen zu missbrauchen, die Kundin also für die alten Rechnungen haften müsste.

Aus diesem Grund hat die Kundin, ohne den Vorgang bislang zu einem Anwalt getragen oder Strafanzeige gestellt zu haben, den offensichtlich ungerechtfertigerweise geforderten Rechnungsbetrag inzwischen an 1&1 überwiesen.

Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie dafür Sorge tragen, dass der von der Kundin gezahlte Betrag für Rechnungen und Rücklastschrift sowie ihre entstanden Mehr- und Hotlinekosten erstattet bzw. gutgeschrieben werden, sprich diese Angelegenheit vollumfänglich im Sinne der Kundin erledigt wird.

Ich bitte um Ihr Feedback.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
[...]

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: C15**01532 Ihre E-Mail vom 05.01.2010 – K20******
Datum: Wed, 6 Jan 2010 12:35:45 +0100 (CET)
Von: 15**01532092@service.1und1.de
Antwort an: 15**01532092@service.1und1.de
An: mail@ks******.de

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihre E-Mail und die Schilderung des Sachverhalts.

Parallel zu unserem E-Mail-Verkehr wurde die Angelegenheit bezüglich der offenen Forderung bereits mit unserem Support geklärt. Es bestehen somit keine weiteren Außenstände.

Am 03.11.2009 13:20:05 wurde die aktuelle Bankverbindung von Frau C***** über den persönlichen Kundenbereich bereits vor Vertragsumschreibung hinterlegt. Diese Änderung ist von Seiten der 1&1 Internet AG nicht beeinflussbar.

Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden wichtig ist, habe ich ein Guthaben in Höhe von 50,00 EUR aufgrund den Telefonkosten und den Unannehmlichkeiten aus Kulanz hinterlegt. Dieses Guthaben wird mit kommenden Rechnungen verrechnet werden.

Ich freue mich, wenn wir eine gemeinsame Lösung für Frau C***** finden konnten und wünsche ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2010.

Mit freundlichen Grüßen

Sandy Rothbrust [...]

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Re: C15**01532 Ihre E-Mail vom 05.01.2010 – K20******
Datum: Wed, 06 Jan 2010 18:48:56 +0100
Von: [...] <mail@ks******.de>
An: 15**01532092@service.1und1.de
CC: Svenja Kohlhaas <presse@1und1.de>
Referenzen: <33297917.[...].JavaMail.nobody@nosuchhost.nosuchdomain.com>

Sehr geehrte Frau Rothbrust,

vielen Dank für Ihre entgegenkommende Antwort. Nicht genug.

Sie sind also tatsächlich der Auffassung, dass einerseits jedermann bei 1&1 irgendeine (falsche) Bankverbindung eingeben kann (und darf), worauf Sie, wie sie selbst richtig feststellten, natürlich keinen Einfluß haben, aber andererseits Anspruch auf das Vermögen/Geld der (fremden) Kontoinhaber, mit welchen darüber hinaus (noch) keinerlei Geschäftsbeziehung besteht/bestand, sprich diese auch gegenwärtig keinerlei Leistungen von 1&1 in Anspruch nehmen oder bislang nahmen, deren Bankverbindung zweifelsohne missbraucht wurde, erheben?!

Mit Verlaub, verehrte Frau Rothbrust, aber das ist echt harter Tobak.

Aber, Frau Rothbrust, ich will die Gelegenheit wahrnehmen, Sie zumindest einmal mittels eines vielleicht einfacheren Beispiels darüber aufzuklären wie so ein Betrugsdelikt sonst so, ergo abseits von 1&1, gehandhabt wird.

Tante Trude bestellt sich bei ElektroMaier.de einen voll coolen neuen Plasma. Weil sie den aber gerne umsonst haben möchte, gibt sie in dem Bestellvorgang einfach die Bankverbindung von dem örtlichen Tierschutzverein an.

Tante Trude hat nun einen neuen Plasma, den nach Ihrem Rechtsverständnis der Tierschutzverein zu zahlen hat, weil Elektro Maier ja nüschts dafür kann, dass Tante Trude (übrigens nur ein Deckname von Hans Langfinger) nicht ihre eigene Bankverbindung angab.

Dem ist tatsächlich nicht so. Elektro Maier hat nichts, gar nichts, gegen den Tierschutzverein in der Hand und wird, sofern Hans Langfinger nicht gefasst wird, weder Plasma noch einen Cent (wieder-) sehen. Deshalb bietet Elektro Maier im echten Leben bei dem Verkauf eines Plasmas auch keine Lastschriftzahlung an. Der ist ja nicht blöd.

Desweiteren, Frau Rothbrust, Sie irren, denn diese Angelegenheit ist nach meinem Kenntnisstand überhaupt nicht geklärt. Die Kundin hat lediglich – auf Ihre Mahnung hin – diverse Außenstände einer anderen Person (!) für Leistungen beglichen, welche sie niemals erhalten hat.

Deshalb jetzt ‘mal doof gefragt: Finden Sie das gerecht?

Oder wurden die beanstandeten Beträge inzwischen zurückerstattet?

Und jetzt ‘mal nur unter uns, im Vertrauen. – Ich habe mich natürlich auch schon gefragt, warum zum Henker holt sich die Dame das Geld nicht einfach von dem Typ, also ihrem Vormieter, wieder oder erstattet, falls der sich weigert für die von ihm verursachten Rechnungen aufzukommen, nicht zumindest Strafanzeige?

Hier gibt’s die Antwort: http://sb.****.de/1&1.gif.

Nachricht von [...] vom 06.01.2010 18:09
RE: 1&1

dieser typ ist leider ein ziemliches arschloch und wird die rechnung nicht bezahlen….da er sowieso scheinbar hoch verschuldet ist.
klar hat er betrogen, aber anzeigen will ich ihn nicht…
normalerweise lasse ich mir kaum was gefallen, aber so kaltblütig wie der mich jetzt schon mehrmals über den tisch gezogen hat, traue ich ihm auch ehrlich gesagt zu, das er mir mal eine aufs maul haut wenn ich ihn anzeige. zumal er mir das auch angedroht hat.
verstehst du das irgendwie?

Nachricht von [...] vom 06.01.2010 18:26
RE: 1&1

naja dieser scheisskerl hat jedenfalls kein bisschen unrechtsbewusstsein und daher würde er sich total ungerecht behandelt fühlen wenn er tatsächlich ärger mit der justiz bekommt wegen der sache….das wäre mir zwar egal, aber ich will das echt lieber nicht heraufbeschwören und deshalb meine zähne verlieren.
ausserdem hält sein familienclan bestimmt zu ihm und die sagen dann sie sind zeuge das ich gesagt habe, er darf das machen oder so. du müsstest gemerkt haben das ich nicht rassistisch bin, aber du weisst ja vielleicht das ein arabischer familienclan zusammenhält wie pech und schwefel….ich finde eigentlich müsste 161 in anzeigen, denn eigentlich hat er sie mit meinen daten betrogen und umschuldungen sind ja wohl kaum zulässig…hhhhhhmmmm

Nebenbei, so ein Trara wegen so ein paar Euros, muss das denn sein? – Ja. Für mich mag das nicht viel Geld sein. Für Sie ebensowenig. Für Ihre Kundin aber schon.

Also ich persönlich vertrete eher weniger die Ansicht, dass 1&1 hier eine besonders gute Figur macht, im Gegenteil. Ich halte Ihren Standpunkt, welchen Sie weiterhin vertreten, eher für suboptimal.

Das ist nicht schön.

Mit freundlichen Grüßen
[...]

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Re: C15**01532 Ihre E-Mail vom 05.01.2010 – K20******
Datum: Tue, 12 Jan 2010 09:06:34 +0100 (CET)
Von: 15**01532092@service.1und1.de
Antwort an: 15**01532092@service.1und1.de
An: mail@ks******.de

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihre E-Mail und die Schilderung des Sachverhalts.

Selbstverständlich verstehe ich Ihren Standpunkt und habe aus diesem Grund ein Guthaben in Höhe von 50,00 EUR aus Kulanz hinterlegt. Dieses Guthaben wird mit Frau C*****s kommenden Rechnungen verrechnet.

Weiterhin ist es jedoch so, das die Änderung der Bankverbindung im Falle von Frau C***** bzw Herrn Chehadeh nicht von Seiten 1&1 veranlasst wurde. Auch ein Verschulden von 1&1 liegt nicht vor. Diese Änderung liegt alleinig im Kundenverantwortungsbereich. Sofern ein Missbrauch der Bankverbindung vorliegt, wenden Sie sich bitte an Herrn Chehadeh.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, das keine anderslautende Ausführung unsererseits erfolgen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sandy Rothbrust [...]

Fazit: Nüschts hat’s gebracht. A#schlöcher.

Update 15.01.2010 17:10 Uhr

Korrektur: Das Mädel war nicht neu zugezogen, sondern wohnte schon länger mit dem Typen in einer Wohngemeinschaft, wobei der Mietvertrag auf sie lief und läuft. Nun war die Sache die, dass der Mitbewohner mit seinem Mietanteil mehrere Monate im Rückstand war und sich, auch wegen anderer Schuldner, nach Stuttgart absetzen wollte. Es ereignete sich also, dass der Typ, eine Kaution hatte er vorher natürlich ebensowenig gezahlt, die geschuldete Miete unter der Bedingung anbot, dass sie den 1&1-Vertrag mit einer 24monatigen Vertragslaufzeit übernehme, welcher gerade wenige Monate alt war und wofür der Betrüger sicherlich eine Neukundenprämie kassiert haben dürfte.
Wie dem auch sei, dann muss sie sich wenigstens nicht um ein neues Internet kümmern, dachte sie sich, das Geld, sprich die Miete, benötigte sie sowieso, und ging darauf ein. Tja. Dafür wurde sie folglich doppelt abgezogen, 1&1 sei Dank.

 

Una Nota bene

  1. Das erinnert mich an unseren tollen, anscheinend absichtlich gedrosselten (trotz Vertragsübernahme und den daraus resultierenden Pflichten) Anbindung.
    Die Bagasche ist einfach zum Davonlaufen. Leider hat man vorher schon einen Vertrag unterschrieben, der für den Kunden wie eine Leine (mit dieser tollen Rückziehfunktion fürs Herrchen) ist. Bah.

    2010-01-13 17:51 · Kommentar by Kiri

Deine drei Pfennig?

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© Ronny Roger  Dich krieg'n'wa auch noch!