Post. Post vom Amtsgericht mit einem Beschluss vom 19.11.2009. Das wurde aber auch wahrlich Zeit. Monate später, die Justiz bummelte, as usual.
Beschluss
In Sachen
des Herrn [...]
Klägers,
g e g e ndie Kahmann & Fluck Kreuzbergstraße 8 GbR,
vertreten d.d. -geschäftsführenden Gesellschafter
Hagen Kahmann und Götz M. Fluck,
Am Sandwerder 26, 14109 Berlin,Beklagte,
- Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Heidi Witter,
Schönhauser Allee 145, 10435 Berlin,-werden die nach dem Anerkenntnisurteil des Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg vom 07.07.2009 von der Beklagten an den Kläger zu erstattenden, in dem Antrag vom 12.07.2009 berechneten Kosten auf
35,00 EUR
– in Worten: fünfunddreißig Euro — nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches seit dem 12.07.2009 festgesetzt.
Der zu Grunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.
In Höhe von weiteren 70,00 EUR waren die Gerichtskosten nicht festzusetzen, da insofern eine Rückzahlung durch die Kosteneinziehungsstelle der Justiz erfolgt.Ki**a
RechtspflegerAusgefertigt
M***** [Unterschrift/Stempel]
JustizhauptsekretärinVorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt; eine Ausfertigung der Entscheidung ist der Beklagten zu Händen ihrer Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwältin Heidi Witter am 23.11.2009 zugestellt worden.
Mit der Zwangsvollstreckung darf frühestens zwei Wochen nach der Zustellung begonnen werden (§ 798 ZPO).
Berlin, den 27.11.2009
M***** [Unterschrift]
Justizhauptsekretärin
[Stempel] [...]
Update 21.12.2009 21:22
17.12.2009 17.12.2009
GÖTZ FLUCK O. HAGEN KAHMANN
KOSTEN ENTSPRECHEND BESCHLU
SS DES AMTSGERICHTS 3C1**/0
BTX 616120909**0 35,67 €
16.12.2009 16.12.2009
LANDESHAUPTKASSE
03.02.2009, % KAHMANN&FLUC
K KREUZB. 0930011230**4 70,00 €
Damit erledigt.

