Freitag spätabends erhielt ich einen Anruf. Dies ist die erste Konsequenz daraus.
Was ist passiert:
Ich befand mich mit dem Firmenwagen (***-** ***, Golf Variant) auf der Rückfahrt von einer Dienstreise aus W*******.Als ich auf dem äußersten linken der drei Fahrstreifen mehrere deutlich langsamere PKW überholte, welche in engem Abstand auf der Mittelspur unterwegs waren, fuhr mir ein weiteres Fahrzeug dicht auf, wobei der Fahrzeugführer wild die Licht- als auch die Autohupe betätigte.
Aufgrund der kurvenreichen Strecke und der offensichtlich erheblich schnelleren Geschwindigkeit des unerwartet drängelnden Tat-Fahrzeuges, war eben dieses vor dem Überholvorgang nicht in den Rückspiegeln zu erkennen gewesen. Umso mehr erschreckte ich mich, als plötzlich das sozusagen aus dem Nichts auftauchende Tat-Fahrzeug, welches nun lediglich wenige Zentimeter Abstand zu meiner hinteren Stoßstange hielt, aggressiv mit Blend- und Schallzeichen auf sich aufmerksam machte.
Die Geschwindigkeit war auf diesem Autobahnabschnitt durch keinerlei Tempolimit beschränkt. Ich fuhr etwa 160 oder 170 km/h.
Aufgrund meiner fahrtechnischen Routine sowie sehr viel vorhandener Fahrerfahrung, vermochte ich trotz der lebensgefährlichen Situation dennoch meinen Wagen sicher in der Spur zu halten.
Das Tat-Fahrzeug versuchte sodann rechts zu überholen, was jedoch wegen der PKW auf der Mittelspur nicht möglich war, woraufhin es wieder dicht hinter mir einscherte.
Unmittelbar nach dem Überholvorgang wechselte ich auf den mittleren Fahrstreifen.
Daraufhin schnitt mich das Tat-Fahrzeug, als es, nachdem es mich überholt hatte, ebenfalls auf die Mittelspur zog.
Nur durch meine schnelle Reaktion, ich musste bremsen, und dank der Aufmerksamkeit der hinter mir fahrenden bzw. soeben überholten PKW, welche sehr wahrscheinlich ebenfalls gezwungen waren zu bremsen, konnte ein zweifelsohne durch das Tat-Fahrzeug provozierter Unfall, in welchen mindestens die fünf genannten Fahrzeuge verwickelt gewesen wären, verhindert werden.
Die zuvor beschriebenen Vorkommnisse, über welche gegen 22h15 auch die Berliner Polizei durch [...], welcher den Notruf wählte, in Kenntnis gesetzt wurde, ereigneten sich in einem Zeitfenster von wenigen Minuten.
Bei dem Tat-Fahrzeug handelte es sich vermutlich um einen BMW mit dunkler Lackierung.
Das Tat-Fahrzeug führte das Kennzeichen EBE – ** **.
Wo ist es passiert:
Autobahn A9 Nürnberg Richtung Berlin, kurz nach dem Rasthof Frankenwald.Wann ist es passiert:
Freitag, 29. Mai 2009, gegen 22:07 Uhr.[...]
Wer hat etwas gesehen:
Beifahrerin K****** F******, wohnhaft [...].Weitere Ergänzungen:
Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (2 BvR 932/06) dürfte hier zweifelsohne mindestens der strafrechtliche Tatbestand der Nötigung nach § 240 Abs.1 StGB erfüllt sein. Siehe auch § 315b und § 315c StGB.
Update 02.11.2009 14:09 Uhr
Post von der Staatsanwaltschaft Gera. Amtsanwalt K***** verkündet mit Datum vom 20.10.2009 im Ermittlungsverfahren gegen Peter M*********** wegen Nöting:
[...] das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 28.09.2009 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.
Gründe:
Der Beschuldigte äußert sich nicht zum Tatvorwurf.
Der Beschuldigte ist zar Haltaer des Tatfahrzeuges, jedoch kann diesem mangels Augenzeugen oder sostiger Beweismittel die vorbeworfene tat mit der für eine Anklageerhebung hinreichenden Sicherheit nicht nachgewiesen werden, da die beiden Zeugen keinerlei Angaben zu Täter bzw. Fahrzeugführer machen konnten.
Das Verfahren war daher einzustellen. [...]
Werter Herr AA K*****,
entweder sind Sie Legastheniker und die Thüringer wissen noch nichts um die Rechtschreibprüfungsfunktion ihrer verwendeten Software oder Sie haben dieses Schreiben einfach so ‘mal, ähnlich Ihrer vorangegangenen Ermittlung, hingerotzt. Sei’s drum, was hätte man auch sonst erwarten sollen? – Den Amokfahrer aus dem Verkehr ziehen etwa? Tja. Ob Sie etwa von der Bestatterlobby geschmiert werden? Nicht doch, was ein abwegiger Gedanke. Bis dass was passiert, fein.

