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Der Fall Kreuzbergstraße – Strafsache

Ronny Roger • Donnerstag, 7. Mai 2009 2337 Uhr • Category: Händel,Korrespondenz

Nachdem sich diese Geschichte ewig hinzog, dachte ich mir am 13. November vergangenen Jahres, ach nö, das is’es nicht wert, viel zu lange schlug ich mich damit herum. Mein Ex-Vermieter ist ein A#schloch und der Hausmeister ein furchtbar schleimiger wie auch ekliger Typ, was mir selbst von Freunden bestätigt wurde, welche mich bei der zweiten Besichtigung mit der Bauaufsicht vertraten, da ich zu diesem Termin im April 2007 wegen ‘nem Dreh in Ösiland unterwegs war.

Ich kann es manchmal auch einfach nicht lassen, so loslassen, einfach drauf sch#ißen sozusagen. Das fällt mir in der Regel leider verdammt schwer. Ich bewundere immer solche Leute, welche sich eben gerade nicht darüber aufregen, nachdem sie sich gerade das Hemd vollkleckerten, weil sich darüber ärgern selbstverständlich nix daran ändert.
Apropos, da fällt mir gerade ‘ne ganz liebe Arbeitskollegin ein. Wir standen beide vor ‘nem Motiv am Erkelenzdamm, als ihr das Handy aus der Hand rutschte und *schwupps* war es in den Untiefen des Gullis verschwunden. Keine Chance das rauszufischen, weg war’s. Sie lachte!!! Und das, wo es in unserer Branche, im Job, wirklich unerläßlich ist bestenfalls rund um die Uhr erreichbar zu sei. Ach ja, sie erwartete auch noch gerade ‘n wichtigen Anruf von ihrer Chefin, was soll’s.
Wäre mir das passiert, boahr, ich wäre wohl zumindest innerlich explodiert. Das Handy ist so ein wichtiges Arbeitsgerät geworden, mit all den Kontakten, das darf man nicht verlieren. – Oh, ich sollte ‘mal wieder ein Backup machen. Ja.

Yut, die Sache war, dass die Dumpfbacken meines damaligen Mieterverein, nämlich die Berliner MieterGemeinschaft e.V., ausschließlich durch hanebüchene Aussagen von sich Reden machten. Hilfe kanns’de von denen nicht erwarten, vergiß’es. Die Rechtsschutz griff ebenfalls nicht, weil ich erst kurz nach meinem Einzug Mitglied wurde.
Darüber hinaus verlangte ‘n Anwalt von denen als erstes ‘ne ordentliche Vorauszahlung, meldete sich jedoch auf meine Nachfrage nach den genaueren Modalitäten schlicht nicht mehr. Was er mit den abgegebenen Unterlangen anstellte, deren Zusammenstellung auch Mühe machte, tja, zurückerhalten habe ich sie jedenfalls nicht. Hans-Christoph Friedmann, danke für Nichts.

Um auf den Punkt zu kommen, es wurde Strafanzeige erstattet. Eigentlich totaler Blödsinn, weil der Staatsanwalt eh generell die meisten Verfahren aufgrund mangelndem öffentlichen Interesse einstellt. Sprich solche Strafanzeigen gegen Hinz & Kunz kann man sich getrost sparen, weil nix dabei herumkommt. Bei berechtigtem Interesse hilft stets nur der Gang zum Anwalt, zu einem guten Anwalt. Davon gibbed wenige. Ich weiß das.

[...]

Folgende Geschichte: Zum 01.10.2005 hatte ich in der Kreuzbergstr. 8 in 10965 Berlin, Hochparterre ‘eine ruhige 2-Zimmer-Wohnung’ (laut Berliner Morgenpost) angemietet. Seitdem war einiges passiert.

Die Wohnung war keineswegs ruhig und die luftig – man hört jedes Gespräch im Hof klar und deutlich und die beiden Flügeltüren der Hofeinfahrt darunter knallten zu Tag- & Nachtzeiten – einfach verglaste Fensterfront in dem oberen Zimmer trug nicht gerade zu niedrigen Heizkosten bei, und selbst dann ist bei winterlichen Temperaturen und bei voller Heizleistung keinesfalls eine Raumtemperatur von über 20°C erreichbar.

Ein weiteres Problem war auch die Heizkostenabrechnung 2005 gewesen, welche inzwischen jedoch augenscheinlich korrigiert worden war und die Nachzahlung dazu hatte ich letztlich geleistet.
Nebenbei hatte ich auch noch eine Woche Baulärm (Presslufthammer etc.), als bei der Wohnung direkt gegenüber der Eingangsbereich versetzt worden war (ohne vorherige Mitteilung).
Die Wohnungsklingel war weiterhin mit der Wohnung nebenan zusammengeschlossen, sprich beide Klingeln klingelten in beiden Wohnungen gleichzeitig. Der Hauswart Herr Lorenz reagierte damals auf diese Information mit einem Schulterzucken, denn er würde sich damit nicht auskennen.
Etwa im März 2007 tropfte es nächtens in einem Raum von der Decke, etwa ein halber Eimer Wasser ergoss sich darunter. Da ich so eine Situation bislang nicht erlebt hatte, meldete ich mich beim Hauswart, welcher mir scheinbar verwundert (warum ich denn bei ihm anriefe) mitteilte, dass er dafür nicht zuständig sei und ich sollte mich an die Mieterin darüber wenden. Diese erreichte ich schließlich im Laufe des Tages, wobei sie sich nicht erklären konnte, wie es dazu kam. Folglich wandte ich mich erneut an den Hauswart und bat ihn sich doch einmal den Wasserfleck anzuschauen, hinterlegte ihm einen Wohnungsschlüssel weil er gerade keine Zeit hatte (wohnt auch woanders). Als ich dann bis zum späten Nachmittag des nächsten Tages nichts hörte (ich war auf Arbeit), rief ich ihn erneut an. Er ließ mich wissen, dass es dafür keine Ursache gebe. Gefragt, ob dadurch ein Schaden entstanden ist, wurde ich nie. Mittlerweile war der große Fleck an der Decke verschwunden gewesen und es kam auch kein Wasser hinterher.
Diese bis hierher geschilderten Begleitumstände sollen nur ausdrücken, dass sich meiner Meinung nach die Hausverwaltung nicht wirklich kümmerte, sofern die Miete pünktlich zum Ersten überwiesen worden ist. Dass ich hier sicherlich schon mindestens dreißig (nicht übertrieben!) (Ein-&) Auszüge von Mieterparteien beobachten konnte, bestätigt mich.
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Nun aber zu der Sache, um die es aktuell geht. Ich wohnte damals in Zwischenmiete und brauchte dringend eine neue Wohnung. Auf der Wohnungssuche besichtigte ich diese, welche so auf den ersten Blick in Ordnung erschien und meldete mein Interesse an, habe den Mietvertrag unterschrieben und bin eingezogen.
Wobei ich das direkt relativieren möchte. Ich habe meine Umzugskartons reingestellt und eine Matratze reingelegt. Dass sich diese Räume zum Wohnen nicht wirklich eignen habe ich früh bemerkt, nachdem ich nicht einmal mit einer Schrankwand in das obere Zimmer gelangte.
Wie dem auch sei, eine Bekannte machte mich dann darauf aufmerksam, dass hier das mit der Deckenhöhe (1,93m) so nicht in Ordnung sei.
Nachdem die Hausverwaltung auf meine Nachfrage keine zufrieden stellende Antwort geben konnte und ich in der Beratungsstelle des Mietervereins nur das weniger kompetente Kommentar zu hören bekam, dass man auch eine ‘Höhle’ anmieten könne, wandte ich mich an die Bauaufsicht.
Bei einem Ortstermin äußerste sich der Hauswart Herr Lorenz kompromissbereit, meinte man könne ja darüber reden, wenn ich ausziehen wolle. Sprich, wenn ich ausziehe, dann müsste ich mich nicht an die Kündigungsfristen halten. Aufgrund dieser mündlichen Absprache verfolgte die Bauaufsicht (Thomas T*******) den Fall nicht mehr weiter.

Jetzt ist es so, dass ich längst eine neue Wohnung habe, bereits lange ausgezogen bin (Ende März 2007), dies auch der Hausverwaltung mitgeteilt hatte, welche aber doch – entgegen der Absprache – damals auf die Kündigungsfristen bestand. Ein Telefonat mit Frau Sch**** von der Kahmann & Fluck GbR am 29.03.2007 änderte das leider nicht.

Für den 16.04.2007 war ein erneuter Ortstermin mit der Bauaufsicht, den Herren T******* (Telefon 030/9029836**) und dem Sachgebietsleiter Wohnungsaufsicht M****** angesetzt gewesen, zu welchem auch wieder die Hausverwaltung eingeladen war. Konsequenz daraus war, dass die Wohnung für unbewohnbar erklärt worden ist. Ich schätze, damit hätte sich die Problematik mit der Kündigungsfrist erledigt.
Aus dem Bericht der Bauaufsicht Friedrichshain-Kreuzberg (GZ.: BAA-** 17.04.2007, T*******): ‘Aufgrund der nicht zureichenden Deckenhöhe sind die Räume für den dauerhaften Aufenthalt nicht geeignet.’

Unabhängig davon hatten wir damals die tatsächliche Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (Siehe auch § 4 Nr. 2 WoFlV, § 44 Abs. 1 Nr. II BV, § 536 Abs. 1 BGB) nachgemessen bzw. errechnet und am 03.04.2007 per Einschreiben die Mitteilung der Mietminderung inklusive einer Zahlungsaufforderung an die Hausverwaltung gesendet. Die Zahlung (Euro 1077,44) erfolgte auch nach wiederholter Fristsetzung – wie erwartet – nicht. Eine Korrektur der Miete sowie der Betriebskosten hat niemals stattgefunden.

Die aktuelle Rechtssprechung (u.a. BGH 24.03.2004 – Az. VIII ZR 133/03, AG Hamburg 8.8.2006 – Az. 48 C 638/04) sieht hier klare Verstöße gegen Recht und Gesetz.

Bis heute, 13.11.2008, wurde folglich meiner Forderung nach Korrektur der Hausneben- sowie Wäremekostenabrechnungen für die Jahre 2005 bis 2007 und Überweisung des Differenz-Betrages daraus nicht nachgekommen.
Es hatte sich nämlich bei Überprüfung der Quadratmeter eine Abweichung von 29,31% (!) zu den im Mietvertrag vom 22.09.2005 angegebenen 29,21m² ergeben. Unser Ergebnis waren also nur 20,65m².

Ferner – zu den 1077,44 Euro und der Differenz aus den Betriebskosten – schuldet mir die Kahmann & Fluck GbR bis heute, 13.11.2008, einen Teil der Kaution (436,81 Euro) sowie die Gutschrift aus der Betriebskostenabrechnung 2006 (102,32 Euro) und 2007 (61,64 Euro).
Zwar wurde in einem Schreiben vom 19.08.2008 (für 2006) schon einmal angekündigt ‘Wir werden den Überschussbetrag in Höhe von 302,32 € kurzfristig anweisen’ und am 22.09.2008 (für 2007): ’161,64 [...] Ihr Guthaben überweisen wir [...]‘, nichts ist passiert.

Fassen wir also zusammen: Die Kahmann & Fluck GbR hat mir unter Angabe falscher Tatsachen (Quadratmeter, etc.) eine Wohnung vermietet, welche ohnehin laut Bauaufsicht gar nicht an privat vermietet werden darf. Nichtsdestotrotz verlangte die Kahmann & Fluck GbR für rechnerisch 20,65m² eine Warmmiete von 273,63 Euro, was wohl in die Kategorie Wucher fallen (§ 291 StGB) dürfte. Zudem sehe ich den Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB), Einbehaltung von Kaution, sowie Betruges (§ 263 StGB) als gegeben.
Deshalb erstatte ich hiermit Strafanzeige gegen die Kahmann & Fluck GbR Berlin.

[...]

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: zu @13.11.2008-21592***
Datum: Fri, 13 Feb 2009 18:22:01 +0100
Von: [...]
An: N***, Michael <michael.n***@polizei.berlin.de>

Sehr geehrter Herr N***,

anbei sende ich Ihnen noch eine Skizze (xberg_8.gif) zu der entsprechenden Wohnung.

Diese Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Wohnflächenverordnung für die Wohnung in der Kreuzbergstraße 8, 10965 Berlin, Einheit R030002. Siehe u.a. auch § 4 Nr. 2 WoFlV, § 44 Abs. 1 Nr. II BV, § 536 Abs. 1 BGB. Das Ergebnis von circa 20,65 Quadratmetern entspricht einer Abweichung von ungefähr 29,31% zu den im Mietvertrag vom 22.09.2005 angegebenen ca. 29,21 m².
Nach § 3, Abs. 3 Nr. 2 sind noch weitere 0,93 m² abzuziehen, da die Treppe hier zur Hälfte angerechnet worden ist.

Übrigens wurde nach meinem Auszug im März 2007 dieselbe Wohnung erneut mit den falschen Angaben beispielsweise in der Berliner Morgenpost inseriert (Berlin Miete_Kreuzberg_21.04.2007.pdf). Und dies ist um so unverständlicher, da die Baufaufsicht sowohl bei der ersten Besichtigung am 20.03.2006 in Anwesenheit und gegenüber des damaligen sogenannten Hausmeisters Frank Lorenz

    http://www.firma-lorenz.de/Referenzen/Kreuzbergstrasse.html

als auch bei dem zweiten Termin am 16.04.2007 unmissverständlich artikulierte, dass diese Wohnung eben nicht zum Wohnen vermietet werden darf.

Bei Rückfragen erreichen Sie mich jederzeit gerne unter [...].

Vielen Dank.

[...]

Update 15.05.2009 20:27 Uhr

Heute in der Post, eine “Vorladung als Zeuge” von “Donnerstag, 14. Mai 2009″.

[...] in dem Ermittlungsverfahren gegen

[...] Hagen Kahmann und Götz Fluck
wegen Leistungsbetrug

sollen Sie als Zeuge gehört werden. Sie werden gebeten, unter Vorlage dieses Schreibens vorzusprechen am/in

[...] Freitag, 29.05.2009 10:00 Uhr
[...] Dir 4 VB III 5, Eiswaldtstr. 19, 12249 Berlin (Lankwitz), Haus 24 [...]

Schön, dann werde ich ‘mal den Kriminalkommissar kennenlernen, welcher inzwischen seit gut einem halben Jahr in diesem Fall ermittelt. Uhhh, das wird spannend.

Update 29.05.2009 12:07 Uhr

Toll. Ich traf einen recht jungen Polizisten, leger gekleidet und nett war er obendrein. Der kann sicher auch ganz anders, davon bin ich überzeugt, aber ich fand den heute super, und eben sehr freundlich, ein Vorzeigepolizist sozusagen. Ordentlich reden und schriftlich formulieren vermochte er außerdem, ich war begeistert.
Die Staatsanwältin hatte noch ein paar Fragen, welche ich folglich weitestgehend beantwortete. Außerdem kopierte er sich ein paar weitere meiner Schreiben und von der Hausverwaltung sowie das Protokoll der Bauaufsicht.

Den Hausmeister, der in dem Sinne kein Hausmeister ist, weil’er sich niemals die Hände schmutzig machen oder auch nur einen Schraubenzieher in die Hand nehmen würde, wird demnächst ebenfalls vernommen. Dirk soll er heißen, laut telefonischer Nachfrage bei der Hausverwaltung, und nicht Frank. Wie dem auch sei, das sind alles so zwielichtige Gestalten, egal ob’se nun Götz, Hagen, Frank, Manfred oder Dirk heißen.

Ich überlege mir, ob ich ich mir jetzt nicht doch endlich einen Anwalt nehmen sollte, weil ich echt so dermaßen im Recht bin. Wahrscheinlich nicht. 1.500 Euro könnte ich rausschlagen, davon bin ich überzeugt.
Auf die Fahrtkosten verzichtete ich. Ich bedankte mich bei dem Kriminalkommissar und bin gespannt, was dabei herum kommt. Tatsächlich würde ich mich wohl sehr wundern, wenn das Verfahren nicht, wie üblich, eingestellt wird.

Update 07.10.2009 18:56 Uhr

Die Amtsanwaltschaft hat entschieden.

 

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© Ronny Roger  Dich krieg'n'wa auch noch!