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Ronny Roger • Freitag, 3. April 2009 1328 Uhr • Category: Händel,Korrespondenz

Sehr geehrter Herr [...],

in der Sache

[...] ./. [...] Kreuzbergstr. 8

bestehen Bedenken gegen die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg, weil die Mietsache im Bezirk des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg liegt (§ 29a ZPO).

Bitte teilen Sie innerhalb von 10 Tagen mit, ob Sie die Abgabe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Warmbold
Richter am Amtsgericht

Beglaubigt

[Unterschrift]
Heidenreich
Justizobersekretärin [Stempel]

Und ich wunderte mich, warum das überhaupt nach Schöneberg ging. Die Mühlen mahlen langsam. Natürlich war in der Abteilung 12 Niemand (mehr) erreichbar, so dass ich eben mit der Namensvetterin meiner Justizobersekretärin plauschte, welche mich wissen ließ, dass bei Gericht alles nur auf Antrag gehe und es von der Zügigkeit keinen Unterschied mache wo das Verfahren laufe. Via Fax an 030 90159-419:

Sehr geehrter Herr Richter Warmbold, sehr geehrte Frau Heidenreich

wie mir in Ihrem Schreiben vom 26.03.2009, hier eingegangen am 03.04.2009, nahegelegt, beantrage ich hiermit die Abgabe der Sache an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg.

Mit freundlichen Grüßen
[...]

 

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