——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Ihr Schreiben vom 10.12.2007 · 131-***A00**** · Widerspruch
Datum: Sun, 16 Dec 2007 00:33:34 +0100
Von: [...]
An: Bundesagentur für Arbeit | Agentur für Arbeit Berlin-Mitte | Löwe <berlin-mitte.team-131@arbeitsagentur.de>Sehr geehrte Frau Löwe,
zum einen vielen Dank für die Zusendung der Zweitschriften mit dem
Hinweis auf die zweite Seite.Zum Zweiten, tja, da muss ich Ihnen leider mitteilen:
Sie haben keine Ahnung.
Mir ist völlig schleierhaft und ich kann es daher überhaupt nicht verstehen oder nachvollziehen, warum Sie auf zwei Seiten Paragraphen zitieren. Bitte seien Sie so freundlich und erklären es mir zukünftig mittels einer klaren und verständlichen Ausdrucksweise und ersparen mir dieses lästige Amtsdeutsch.
Fakt ist: Ich war vom 16.07.2007 bis zum 19.11.2007 bei der N***** B******** Film GmbH beschäftigt. Dieses Angestellten-Arbeitsverhältnis war sachlich befristet und am 19.11.2007 beendet (siehe Arbeitsbescheinigung und Lohnsteuerkarte) Leider war dies nicht weiterkommuniziert worden, so dass ich darüber erst verspätet Kenntnis erlangte, wobei dies hier keine Rolle spielt. Und nun bin ich erneut abdem 10.12.2007 bei der N***** B******** Film GmbH beschäftigt.
Woher Sie nehmen, dass ich gar auf Honorarbasis tätig sein solle und es sich um ein Dauerbeschäftigungsverhältnis handeln würde, entzieht sich meiner Kenntnis und es interessiert mich nicht. Denn das ist Blödsinn, einfach nur Blödsinn.
Dass sich die liebe Nicole Kidman erst im Januar in Deutschen Landen blicken lässt und nicht bereits dieses Jahr, ist eben so. Und weil sie halt nicht da ist und weitgehend alles gedreht wurde, was ohne sie funktioniert, lief die Produktion im Leerlauf bzw. damit ging nun eben eine Unterbrechung anfangs unbekannter Dauer der Filmarbeiten einher.
Dies war anders geplant, aber bei ‘ner Filmproduktion läuft es eben nicht nach Ihrem gewohnten 0815-Schema.Die Gegebenheiten ändern sich, es bestehen Abhängigkeiten angefangen beim Wetter über die Verfügbarkeit von Schauspielern bis zu Motivgebern.
Eigentlich wäre eine Schulung für Arbeitsagenturler, eine Weiterbildung ‘mal wirklich ganz sinnvoll. So mit Leutchen aus der Filmbranche, Produktionsleiter, Filmgeschäftsführung, Mitarbeitern usw., um Ihnen und Ihren Kollegen einmal einen Einblick zu geben und aufzuzeigen wie woanders die Uhren ticken. Denn meine Erfahrung ist, nicht nur mit Ihnen – obwohl es Tausende Filmschaffende in Berlin gibt die auch überwiegend Kunden der Arbeitsagentur sind – dass mir bei fast jedem Besuch einiges an Unverständnis seitens der Mitarbeiter/innen der Arbeitsagentur für Arbeit entgegenschlägt, als wäre man der erste aus der Branche, der sich in die Charlottenstraße verirrt hat.Nebenbei: Bei Antragsangabe mir entgegen zu werfen, dass man doch beim Film eh soviel verdienen würde (mag ja bei anderen sein), dass es sozusagen gar nichts macht, wenn man keine Leistung vom Amt erhält, das fand ich schon sehr anmaßend – dazu noch ein paar Worte. Gehen wir einmal von meiner Gehaltsklasse & meinem Job aus, rechnen wir und kommen zu einem Durchschnittsgehalt von 120,-/Tag brutto (ist ja je nach Job und Arbeitgeber anders). So, und nun teilen wir das durch die durchschnittlichen Stunden, sind dabei optimistisch: 16, nicht witzig.
Und dann will mir eine Staatsangstellte erzählen ich wäre Großverdiener, hah, wie bitte?! Selbstverständlich ist das alles anders, nur Theorie & wir halten uns immer streng an das Arbeitszeitschutzgesetz. Im Übrigen beträgt, wie Sie wissen, mein täglicher Leistungsbetrag 25,61 Euro. Und wenn man bedenkt, was dies hier für ein lächerliches Theater ist um für sechs Tage Arbeitslosengeld zu erhalten, das ist mehr als ärgerlich.Wenn ich schon gerade dabei bin. Dass die Agentur für Arbeit neuerdings auch mit einer 0180-Nummer daherkommt, finde ich ziemlich peinlich. Und warum in den meisten Schreiben von der Arbeitsagentur selten ein Herr oder Frau vor dem Mitarbeiternamen und fast nie ein Vorname zu finden ist, das erscheint mir rätselhaft.
Ich würde mich echt ‘mal freuen, wenn ich ein/e einzige/n Ansprechpartner/in bei der Agentur für Arbeit hätte, jemanden mit Erfahrung, eine Person, kompetent genug einen Blick über den Schreibtisch hinaus zu werfen. Yep, das wäre schön, einfach jemand Fähiges, der weiß was er tut, ein Mensch. Obwohl, Roboter würden wenigstens keine Fehler machen.
Im Übrigen, Frau Löwe – wenn Sie das waren, bei welcher ich den Antrag abgegeben hatte – waren Sie mir ganz sympathisch gewesen und ich fand Sie nett. Jedoch hätten Sie sich das vergangene Schreiben besser gespart.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit & bis zum nächsten Mal.
Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, herrliche Feiertage und einen guten Rutsch.
Mit freundlichen Grüßen,
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Name: Löwe
Telefax: 030 555 99 4061
E-Mail: Berlin-Mitte-Team-121@arbeitsagentur.de
Datum: 10.12.2007Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld vom 04.12.07
Sehr geehrter Herr [...],
Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden.
Sie stehen in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis bei [...] und sind deshalb nicht arbeitslos und haben somit keinen Anspruch auf Leistungen, §§ 118, 119 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer u.a. die Voraussetzungen “Arbeitslosigkeit” erfüllt. Nach § 119 Abs. 1 SGB III ist ein Arbeitnehmer arbeitslos, wenn er nicht in einem (versicherungspflichtigen) Beschäftigungsverhältnis steht.
Die Prüfung zur Feststellung der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Tätigkeiten im Bereich Theater-, Orchester-, Rundfunk-, Film- und Fernsehproduktionen o. Ä. erfolgt anhand der von der sozialgerichtlichen Rechtssprechung entwickelten Kriterien sowie der dazu ergangenen gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.
Danach sind auch freie Mitarbeiter, Künstler mit einem Honorarvertrag im Regelfall als abhängig Beschäftigte anzusehen. Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (STGB IV) gilt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt und damit Versicherungspflicht nach § 25 Abs. 1 SGB III als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die Dauer der Unterbrechung von vornherein befristet ist. Dies findet immer dann Anwendung, wenn sich einzelne Arbeitseinsätze von Beginn an in gewissen (regelmäßigen oder unregelmäßigen) Abständen wiederholen.
Auch der Abschluss eines (Rahmen-) Vertrages ist nicht zwingend erforderlich. Es genügt hierfür bereits eine – ggf. stillschweigende – Abrede, aus der sich ergibt, dass die Rechtsbeziehung auf Dauer angelegt sein soll. Von einer Dauerbeschäftigung ist daher auszugehen, wenn der Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen bei demselben Arbeitgeber zum Einsatz kommt.
Sie waren nach Aktenlage seit dem 16.07.07 vereinbarungsgemäß zu bestimmten festgelegten Zeiten, regelmäßig wiederkehrend, mindestens einmal im Monat, bei dem o. a. Arbeitgeber auf Honorarbasis tätig, wobei in keinem Einzelfall die Frist von einem Monat zwischen den Arbeitseinsätzen überschritten wurde. Sie stehen daher seit dem angeführten Zeitraum – und bei gleichbleibenden Voraussetzungen – auch weiterhin in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis. sie sind deshalb nicht arbeitslos im Sinne des SGB III und erfüllen somit mindestens eine Anspruchsvoraussetzung nicht. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld.Die Entscheidung beruht auf §§ 117 Abs. 1 Nr. 1, 118 Abs. 1 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Agentur für Arbeit einzureichen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im AuftragL;öwe
Die ganze Geschichte hier.

